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 Tierschutz und Naturschutz
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 Kampfhundeverordnung unwirksam 30.08.2002 (15:26 Uhr) Wolf II

Berlin. Die Grünen wollen einen Hunde- Führerschein einführen. Dafür bringen sie heute einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus ein. Danach ist für das Halten von Tieren ab 17 kilo Gewicht eine Erlaubnis nötig. Das teilte Fraktionschef Wolfgang Wieland mit. Das Gesetz ziele nicht auf das Verbot einzelner Rassen. Die Berliner Kampfhundeverordnung ist nach Ansicht der Grünen weitgehend unwirksam. 94 Prozent der Hundebisse gingen auf das Konto von Nicht- Kampfhunden. Die Berliner Verordnung weise dieselben Mängel auf wie die niedersächsische, die das Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen für nichtig erklärte. In Berlin gelten für das Halten von Kampfhunden strenge Vorschriften, etwa Maulkorb- und Leinenzwang. Halter von fünf als besonders gefährlich eingestuften Rassen müssen zudem Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorweisen.
Quelle: Tagesspiegel 29/8

Bereits die seit 1992 bestehende Bayerische Hundeverordnung hat sich als unwirksam erwiesen. Zwar tönt Innenminister Günther Beckstein seit 2 Jahren "Bayern ist Kampfhundfrei" (ein ähnliches Vokabular haben unsere Väter schon vor 70 Jahren zu hören bekommen) doch konnte das Bayerische Innenministerium in 2000 auf Anfrage nicht belegen das die Beißvorfälle zurückgegangen sind, nach inoffiziellen Quellen ist deren Zahl sogar gestiegen. Damit ist die Unwirksamkeit von Rasselisten einwandfrei bewiesen, nur die Minister Bartel (Nieders.) und Höhn (NRW) halten noch, trotzig wie kleine Kinder, daran fest weil sie eigene Fehler nicht zugeben wollen.

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