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 Tierschutz und Naturschutz
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Kassel (dpa) - Ob ein Tierversuch wissenschaftlich notwendig
ist oder nicht, darf bei seiner Genehmigung keine Rolle spielen.
Behörden dürfen ein Forschungsvorhaben nur daraufhin prüfen, ob es
plausibel ist, aber nicht nach Details fragen. Das hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Montag bekannt
gewordenen Urteil entschieden. Die Behörde habe nicht das Recht, die
Einschätzung des Wissenschaftlers zur Notwendigkeit der Versuche
durch eigene Erwägungen zu ersetzen.


Im konkreten Fall hatte das Regierungspräsidium Gießen einem
Marburger Wissenschaftler Tierversuche verboten. Der Forscher habe
nicht ausreichend begründet, dass der Versuch wissenschaftlich
unerlässlich sei. Der VGH genehmigte die Untersuchungen, die in ein
Forschungsprojekt des Nationalen Genomforschungsnetzwerkes
eingebettet sind. Mit den Versuchen an Ratten soll ein Medikament
gegen Depressionen getestet werden. (AZ.: 11 TG 3210/02)

©dpa

Schlimm. Da versuchen Behörden schon mal etwas für den Tierschutz zu tun und dann werden sie von den Gerichten gestoppt.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Tierschutz und Naturschutz". Die Überschrift des Forums ist "Tierschutz und Naturschutz".
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