| Es ist schon eigenartig, während der deutsche Staat sonst weder Kosten noch Mühen scheut, unterhaltsflüchtige Väter in die Pflicht zu nehmen, dies bei Bedarf sogar mit Gefängnisstrafen, und zum anderen Fällen von Inzest mit der Schärfe des Strafgesetzbuches entgegentritt, lässt er hier eine eigenartig anmutende Milde walten und schafft somit zweierlei Recht. Der Gesetzgeber scheint das Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden. Dass das so ist, darf allerdings nicht verwundern, denn die meisten Bundestagsabgeordneten sind vermutlich nicht auf Grund überragender fachlicher Kompetenz im Bundestag, sondern auf Grund besonders "pfiffigen" Verhaltens in ihrer Partei. |