| | > Es ist schon eigenartig, während der deutsche Staat sonst > weder Kosten noch Mühen scheut, unterhaltsflüchtige Väter > in die Pflicht zu nehmen, dies bei Bedarf sogar mit > Gefängnisstrafen, und zum anderen Fällen von Inzest mit > der Schärfe des Strafgesetzbuches entgegentritt, lässt er > hier eine eigenartig anmutende Milde walten und schafft > somit zweierlei Recht. Der Gesetzgeber scheint das > Problem auszusitzen, jedenfalls sind uns derzeit keine > Aktivitäten der Bundesregierung bekannt geworden. Dass > das so ist, darf allerdings nicht verwundern, denn die > meisten Bundestagsabgeordneten sind vermutlich nicht auf > Grund überragender fachlicher Kompetenz im Bundestag, > sondern auf Grund besonders "pfiffigen" Verhaltens in > ihrer Partei. |