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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
  Suche:
 wir sind dran [ohne Text] 03.07.2001 (16:18 Uhr) hg
 Re: Wir gehören auch zu den Abgemahnten! 03.07.2001 (20:18 Uhr) Michael Boettcher
> Ich wollte nur kundtun, daß SINGLES.de auch zu den
> abgemahnten Seiten gehört, die angeblich zu viele Daten
> für die Newslettereintragung verlangen. (Nur Name und
> E-Mail)
...
> Da ich juristisch nicht gerade fit bin würde mich die
> gängige Rechtsprechung dazu interessieren. Gibt es schon
> Erfahrungswerte bei dem Fall?

Hallo,

zunächst: keine Panik, ruhig überlegen, wehren, nicht zahlen! Das gilt für alle, die von den Abmahnungen betroffen sind. Da der Abmahner (in diesem Fall der Verein über den Anwalt) auch Anbietern ein Angebot macht, ist wohl seine Position strittig. Zudem: nur schnelles Geld macht die Kriegskasse des Abmahners voll. Bei jeder Klage, die von seiner Seite ehoben wird, muß er aber die Gerichtskosten vorschiessen. Da Gerichtsverfahren in DE übel lange dauern, kann man die Kanzlei indirek finaziell treffen.
Die Abfrage von Name und E-Mail ist ja in den entsprechenden Gesetzen keineswegs ausgeschlossen. Was den (angeblich) erforderlichen Hinweis auf Anonymität angeht, so ist er wohl Folge typischer Überregulierung. Ich müßte ja dann bei jedem Rechtsgeschäft den Partner auf das GG, das BGB, Handelsgesetz, Datenschutz, EU-Norm für XYZ und sonstwas hinweisen. Ein Recht besitzt man auch dann, wenn man nicht darauf hingewiesen wird. Abonniere ich eine Infoschrift auf dem Postwege, so wird mir kaum etwas übrig bleiben, als Namen und Adresse korrekt anzugeben, sonst erhalte ich ihn nämlich nicht. Insofern würde ich gerade bei den Minimalinfos Name / Email ganz cool bleiben.

M. Boettcher
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