| | Hallo,
für das Eröffnen einer Bäckerei must Du Bäcker gelernt haben und einen Meister einstellen auf dessen Namen der Laden läuft. Wenn Du letzteres nicht machst, bekommst Du eine frist von xxx(?) Jahren um selber einen Meisterbrief zu machen und darfst solange keine Lehrlinge annehmen (es sei denn Du beschäftigst einen Meister, oder jemanden mit Ausbilderschein, der als Ausbilder Deines Betriebes eingetragen ist). Wenn Du allerdings als reiner Wiederverkäufer auftrittst (also keine eigene Produktion hast), ist das kein Problem. Du kannst also ein Kiosk oder soetwas aufmachen und dort Backwaren verkaufen. Evtl. darfst Du sogar ein Cafe aufmachen. Da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher!
Gruß, Markus |