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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 04.07.2001 (15:16 Uhr) do
 Re: Wir auch, aber mit einem Unterschied 05.07.2001 (09:36 Uhr) Michael Boettcher
> > Ob eine Abmahnung rechtens ist oder nicht entscheidet
> > letzten Endes nur ein Gericht und im Zweifelsfalle ist
> > das ein OLG oder gar der Bundesverfassungsrichter und
> > diese Entscheidungen sind aber Mal so richtig teuer.
>
> Jein. Der Start der Verfahren wird in der Regel ein LG
> sein,
sprich ein Gericht ...
>Revision beim OLG, Schluß ist spätestens beim BGH,
> der sich hüten wird ohne Not eine verfassungswidrige
> Entscheidung zu fällen, was auch schwerfallen dürfte.
Sicher ... meist scheuen hier bereits die Streitparteien zurück eine weitere Instanz anzurufen, sollten Sie hierzu überhaupt berchtigt sein ...

Denn auch Berufungsinstanzen werden nicht ohne weiteres gewährt.

>Das Bundesverfassungsgericht ist also ziemlich sicher nicht
> involviert.

Dessen wäre ich mir nicht so sicher, denn bei dieser Form der Massenabmahnungen wird Artikel 5 des Grundgesetzes indirekt immer mit im Spiel sein.

> Was die Kosten angeht, so kann man Prozesskostenhilfe
> beantragen,wenn man das nicht selbst löhnen kann, im
> übrigen zahlt der Verlierer.
Diese Prozesskosten müssen soweit Vermögen vorhanden selbst verauslagt werden. Wer möchte hier aber sein junges Unternehmen gefährden oder auch nur lukrative Projekte.

>Wer klagt muß einen Teil der
> Gerichstkosten verauslagen (erhält er später zurück, wenn
> er gewinnt).
eben _wenn_ er gewinnt ?!
>Diesen Part kann man dem Verein ünberlassen,
>Gegen die geht man dann als
> erstes vor.
Bereits die Beratung zum Sachverhalt löst bis zu 450,- DM brutto aus. Bei entsprechender Verlingung, Formular, strittigem Domainnamen und anderen potentiellen Gefahren ...

Uphs wie ungeschickt ... 4-5 Beratungstermine oder einer der Kurse die mittlerweile angeboten werden und nun aufgefrischt werden müssen.

Allerdings haben verschiedene Rechtsanwaltkollegen der Kanzlei hier eine andere Rechtsaufassung.

>Es kann dabei durchaus sein, daß zunächst
> etwas unbedarftere Richter dem Antrag auf eine EV
> stattgeben. Das heißt aber gar nichts für das
> Hauptverfahren. In Düsseldorf beschäftigt sich RA Krieger
> (www.transpatent.de) mit den Fällen. Da man - Internet
> sei dank - viel elektronisch abwickeln kann, dürfte sich
> anbieten jedenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen,
> unabhängig davon, ob man ihn nun beauftragen will. Bei
> Bedarf kann er nämlich sicher auch fachlich geeigente
> Kollegen nahe des eigenen Wohnortes empfehlen.
>
> > Daher muss hier im Rahmen der Wahrung des Rufes des
> > Berufstandes Rechtsanwalt die Stellungnahme der
> > Anwaltskammer angehört werden und da die Anwaltskammer
> > sich mit Sicherheit auch von der öffentlichen Meinung
> > beeinflusst sieht, ist es nicht ungeschickt seinen Unmut
> > über Abmahnungen in dieser Form sachlich Luft zu machen.
> Warum sollte die Anwaltskammer gehört werden und zu
> welchem Vorwurf? Der Ruf von Anwälten ist allgemein so
> hoch nicht, man spricht von "Rechtsverdrehern", warum
> sollte der nun in diesem Fall stärker belastet werden als
> sonst schon?

Ich halte Massenabmahnungen in dieser Konzentration, wie sie im Internet auftreten für ein ernsteres Problem, das über das übliche Mass an Geringschätzung des Standes hinaus geht.

> Da die Kanzlei im Auftrag des Vereins tätig wird,
> zugleich aber bei diesem wohl mitwirkt, könnte ja auch
> geprüft werden, ob nicht die Kalnzlei gewissermaßen eine
> Rechtsabteilung des Vereins darstellt. Dann könnte es
> sein, daß die Kostenerstattung eh' unberechtigt gefordert
> wird.

Guter Aspekt. Aber wieder bedarf es hier einer kostenproduzierenden Klärung. Nehme man es wie will - diese Vorgehensweise ist oahmääähglich ...
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