| Laut einer aktuellen Information des Bundesverwaltungsamtes - Telefonat am 12.07.2001 mit Herrn Dr. Eich werner.eich@bva.bund.de - kann sich der GSDI e.V. ab sofort NICHT mehr auf die Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen berufen. Auf Grund des eingelegten Widerspruchs gegen die Eintragung, erhält diese einen Sperrvermerk, dem eine aufschiebende Wirkung zukommt. Dies wurde uns telefonisch vom Bundesministerium der Justiz, Frau Meier-Göring meiergoering@bmj.bund.de bestätigt. Damit sind bis auf weiteres alle Fristen der erfolgten Abmahnungen ausgesetzt.
Das bedeutet u.U. , daß alle, die keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, eine Schadenersatzklage erheben könnten, aber hier noch warten.
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