| Der GSDI / Vorstand Felsmann / RA Klinkert sollte(n) -
a) alle Abmahnungen zurückziehen b) sich verpflichten sämtliche gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen c) einen pauschalen Schadensersatz von mind. DEM 1000,- & Mwst an alle Abgemahnten zu zahlen. d) den gleichen Betrag (ca. DM 70.000,-) an eine Wohlfahrtsorganisation spenden. e) Selbstauflösung des GSDI f) Selbstanzeige w/versuchten gewerbsmäßigen Betruges stellen
Aber ich befürchte - dieses werden sie freiwillig nicht tun ....
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