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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
  Suche:
 Gegenwehr statt Abwarten ? 30.07.2001 (01:28 Uhr) Unbekannt
Ich hab da mal eine dumme Frage:
Wenn jemand eine Abmahnung bekommt und sofort einen Anwalt aufsucht und Feststellungsklage erhebt, daß der Sachverhalt nicht rechtswidrig ist, dann kann sich der Webmaster doch den Gerichtsort aussuchen, oder ?
Dann müßte der Abmahnanwalt eventuell auf einen anderen vor Ort zurückgreifen oder selbst anreisen, oder ?
Außerdem hätte der Webmaster dann doch auch den Vorteil, daß er einen gewissen Überraschungseffekt auf seiner Seite hat.
Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, denn wenn ich eine Abmahnung bekommen sollte, will ich gewappnet sein.

Abgesehen davon: Wenn ich als Privatperson eine Webseite betreibe, müßte meine Rechtsschutzversicherung doch die Kosten der Feststellungklage vorstecken, oder ?

Fragen, Fragen ...
 was wir getan haben! [ohne Text] 30.07.2001 (09:47 Uhr) hg
 Re: was wir getan haben! 30.07.2001 (13:25 Uhr) Kalla
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