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Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber gewerblichen Kreditgebern
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 83/2001
Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes.
Urteil vom 13. November 2001 - XI ZR 82/01
Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: Uni Karlsruhe
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