| | | > Sollte der Junge keinen EU Pass haben, geht dass nicht so > einfach mit in Deutschland zur Schule gehen. Ausnahme > Privatschule! In diesem Fall, wohnt man jedoch meistens > in der Schule. > Das Kind kann nur dann als Auslaender laengerfristig eine > deutsche Schule besuchen, wenn seine Eltern (oder einer > der Elternteile)in Deutschland die Aufenthaltsbewilligung > haben oder einen Fluechtlingsstatus etc. Im Grundsatz ist das richtig, ich nehme aber fast an, dass dieses Kind kein ganzes Jahr in Deutschland zur Schule gehen soll, sondern vielleicht drei Monate. Dann lässt sich das recht problemlos mit den meisten Schulen direkt klären. Man sollte nur in den Visaantrag nicht reinschreiben, dass das Kind einen Schüleraustausch macht.
Die Frage ist eher nach der Gastfamilie und hat der Junge dt. Sprachkenntnisse? Vielleicht kann ja auch der Verein "Gastschüler in Deutschland e.V." helfen: www.gastschueler-in-deutschland.de
Viele Grüße Eliane
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