Hallo, lieber Joerg- entschuldige bitte das ich mich im Forum geirrt habe. Auch hege ich kein Mistrauen gegenüber Behörden, sondern versuchte nur im Vorfeld Informationen zu erhalten die mir einen Gang zu selbigen erleichtern und eventuell beschleunigen könnten. Zitat maerchenru3: Um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben, muss man eine ganze Anzahl von Jahren versicherungspflichtig (nicht nur geringfügig) gearbeitet haben (Pflichtversicherungszeiten), wobei bestimmte andere Zeiten auch mitzählen (z.B. Kleinkindererziehung), andere wieder nicht (z.B. Sozialhilfebezug). Die Berechnung, ob ein Rentenanspruch besteht und wenn ja in welcher Höhe ist sehr kompliziert und außer den Fachleuten bei zuständigen Behörden und mit der Hilfe eines genauen Versicherungsverlaufs kann niemand da eine verlässliche Auskunft geben. Ein Monat zu wenig Pflichtversicherungszeit und schon gibt´s gar nicht. Dasselbe kann blühen, wenn jemand vor Erreichen des Rentenalters ins Ausland zieht. Du solltest da dein Misstrauen gegenüber den Behörden ablegen und einen Beratungstermin bei der Stadtverwaltung (dort gibt es in größeren Städten oft erfahrene Rentenberater) oder dem Rentenversicherungsträgern vereinbaren. Alles andere ist nur kalter Kaffee
Vielen Dank für Ihr bemühen, ich werde umgehenst bei meinem Versicherungsträger einen Termin vereinbaren. Liebe Grüße Natenka