| | | Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Verpflichtungserklärung bekommst du bei der Ausländerbehörde deiner Stadt oder deines Kreises. Günstig ist vielleicht, dass das deine Schwester macht. Aber denke daran, dass du dich verpflichtest für Alles aufzukommen. Insbesondere wenn medizinische Betreuung notwendig wird (was man nicht hofft). Also unbedingt eine Versicherung abschließen lassen. Die Ausländerbehörde bestätigt, dass du oder deine Schwester die aufgeführte Person einladen darf (Einkommen wird geprüft). Meine letzten Infos aus Moskau sind so, dass deine Freundin sich einen Termin auf der deutschen Botschaft holt, wann sie das Visum beantragen kann und dann bekommt sie es innerhalb einiger Tage. Normalerweise braucht das nicht allzu lange, außer im Sommer. Da dauert es erfahrungsgemäß länger. Am Besten rechtzeitig kümmern. Viel Glück und schönen Urlaub!
> Einladung ist ein verwirrender Begriff! > Du brauchst eine Verpflichtungserklärung! > .at stellt bspw. gerade auf elektr. > Verpflichtungserklärung um, da braucht man dann nur noch > einen Code übermitteln. Jedenfalls ist die > Ausländerbehörde odgl. zuständig. Also eine Einladung im > klass. Sinn ist nicht gefragt, Du mußt Dich verpflichtet > für alles aufzukommen. Und das muß beglaubigt sein. > > Umgekehrt gibt es das auch, nur noch komplizierter, weil > in .ru tw. lange Wartezeiten zu überbrücken sind. > > Visadienste für Schengenvisa gibt es nicht. Schengenvisa > werden nicht verkauft wie russ. Visa. > > lg Paiper |