| | Hallo Franz, natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach Deutschland kann es auch Wirkung haben. Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber erst an der Grenze nach Deutschland Gruesse Joerg
> Hallo, > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > hat sich von mir getrennt. > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > habe. > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > trotz > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > haften muss. Kann > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > Ich bitte um Rat ... > mfG > > Franz |