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 Gefahrgutforum
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 Gasflaschen 24.11.2004 (08:44 Uhr) Knoke
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)).
Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe.
Vielen Dank

Werner Knoke
 Re: Gasflaschen 10.01.2006 (19:39 Uhr) Thomas Hüfner
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> können Gasflaschen mit abgelaufener Prüffrist noch
> befördert werden (vgl. ADR 1999 Rn. 2217 (5)).
> Wenn ja, bitte ich um kurze Fundstellenangabe.
> Vielen Dank
>
> Werner Knoke
Hallo H.Knorke
Die Druckgasverordnung sagt aus,das leere ungereinigte Leih-
gebinde zum Eigentümer zurückgebracht werden dürfen auch wenn die wiederkehrende Pruffrist abgelaufen ist.Kennzeichnung lautet dann: Leere ungereinigte Verpackung
dazu die Kennzeichnung von vollen geprüften Stahlflaschen
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