| | Hallo,
die Problematik ist mir hinreichend bekannt. Als Anwalt habe ich einen Fall bearbeitet, bei dem ein Quad - offensichtlich die gleiche Marke - ebenfalls mit schweren Mängeln behaftet war. Es gibt für den Verbraucher zwar seit dem 01.01.2002 eine bessere Rechtsstellung; doch es muss schnell gehandelt werden. Wer einen sturen Verkäufer als Vertragspartner hatte, dem bleibt nur der Klageweg.
Weiteres in einer separaten Email. |