| | Aus besagter Quelle wird dafuer als Beleg auf einen Artikel in einer juristischen Fachpublikation verwiesen, die leider m.W. nicht (gratis) online verfuegbar ist - MMR steht fuer 'Multimedia und Recht':
Ständige Verfügbarkeit setzt auch die Möglichkeit einer dauerhafte Archivierung durch den Nutzer voraus, die Pflichtangaben müssen daher ausdruckbar sein (Brunst, Philipp, Umsetzungsprobleme der Impressumspflicht bei Webangeboten, MMR 2004, 8, 12)
Also koennte [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] das sicher klaeren..
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