| Das man bei der Herstellung bzw. dem Verkauf von Kosmetika bestimmte Auflagen erfüllen muss ist bekannt.
1. Was ich wissen möchte ist, wie ist es wenn ich Rezeptformeln zum "selbstherstellen von Kosmetika" selbst entwickle und auf einer eigenen Homepage ins Netz stelle.
Gibt es da vorschriften rechtliche Risiken betreff Haftung???
Muss ich dort ein Satz zufügen wie z.B. "Herstellung und Anwendung auf eigene Gefahr"???
2. Da es sich ggf. um kosmetische Rezeptformeln für Akneanwendung handelt, wie sieht es mit Arzneimittelähnlichen aber frei verkäuflichen Wirkstoffen aus, z.B. Zinkacetat, Niacinamid, Apfelsäure, Mandelsäure???
3. Wie sieht es mit links zu Bezugsquellen im Ausland aus bei rezeptpflichtigen Wirkstoffen: z.B. Azelainsäure ???
4. Wie sieht es aus wenn ich z.b. empfehle, mischt euch in eure rezeptpflichtige VitaminA-Säure-Creme etwas Zinkoxid hinein???
Schonmal danke für Antworten
|