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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
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Hallo,

die Verpackungsverordnung beschränkt sich auf die Rücknahme-Verpflichtung von s.g. Umverpackung aber nicht auf die Warenverpackung.

Das bedeutet: Der Handel ist nicht verpflichtet, die leere Frusip-Flasche zurückzunehmen. Wenn um diese Flasche ein Karton wäre, dann müsste der Handel den Karton selbst entsorgen.

Die leere Frusip-Flasche entsorge ich  i m m e r  im Gelben Sack.

Ob nun Duft & Schönheit dem DSD angeschlossen ist, weiß ich nicht.

Grüße
Gitta
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