| | Hallo,
die Verpackungsverordnung beschränkt sich auf die Rücknahme-Verpflichtung von s.g. Umverpackung aber nicht auf die Warenverpackung.
Das bedeutet: Der Handel ist nicht verpflichtet, die leere Frusip-Flasche zurückzunehmen. Wenn um diese Flasche ein Karton wäre, dann müsste der Handel den Karton selbst entsorgen.
Die leere Frusip-Flasche entsorge ich i m m e r im Gelben Sack.
Ob nun Duft & Schönheit dem DSD angeschlossen ist, weiß ich nicht.
Grüße Gitta |