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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
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Hallo,
lieber Joerg- entschuldige bitte das ich mich im Forum geirrt habe.
Auch hege ich kein Mistrauen gegenüber Behörden, sondern versuchte nur im Vorfeld Informationen zu erhalten die mir einen Gang zu selbigen erleichtern und eventuell beschleunigen könnten.
Zitat maerchenru3:
Um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben, muss man eine ganze
Anzahl von Jahren versicherungspflichtig (nicht nur geringfügig)
gearbeitet haben (Pflichtversicherungszeiten), wobei bestimmte andere
Zeiten auch mitzählen (z.B. Kleinkindererziehung), andere wieder nicht
(z.B. Sozialhilfebezug). Die Berechnung, ob ein Rentenanspruch besteht
und wenn ja in welcher Höhe ist sehr kompliziert und außer den
Fachleuten bei zuständigen Behörden und mit der Hilfe eines genauen
Versicherungsverlaufs kann niemand da eine verlässliche Auskunft geben.
Ein Monat zu wenig Pflichtversicherungszeit und schon gibt´s gar nicht.
Dasselbe kann blühen, wenn jemand vor Erreichen des Rentenalters ins
Ausland zieht. Du solltest da dein Misstrauen gegenüber den Behörden
ablegen und einen Beratungstermin bei der Stadtverwaltung (dort gibt es
in größeren Städten oft erfahrene Rentenberater) oder dem
Rentenversicherungsträgern vereinbaren. Alles andere ist nur kalter
Kaffee

Vielen Dank für Ihr bemühen, ich werde umgehenst bei meinem Versicherungsträger einen Termin vereinbaren.
Liebe Grüße Natenka
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Typ: Reisen allgemein Land & Leute Mitfahren und mitnehmen Kontakte & Sonstiges
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