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| | | Hallo,
wieder einmal benötigen wir Hilfestellung. Es geht um die Begriffe "bedecktes" Fahrzeug und "gedecktes" Fahrzeug. (bedecktes Fahrzeug = lose Plane?) "bedecktes" Fahrzeug = Kofferfahrzeug oder auch Planenwagen?
Wir versenden Zinkoxid (UN 3077) in 5M1-Säcken. Muß die Ware im Kofferzug befördert werden?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
(Danke auch noch für die prompte Auskunft bei unserer letzten Anfrage.)
Mit freundlichen Grüßen
Harzer Zinkoxide GmbH Marion Kohrt
| | | | | | > Korrektur: "gedecktes" Fahrzeug = Kofferfahrzeug oder auch Planenagen? Hallo, > > wieder einmal benötigen wir Hilfestellung. Es geht um die > Begriffe "bedecktes" Fahrzeug und "gedecktes" Fahrzeug. > (bedecktes Fahrzeug = lose Plane?) > "gedecktes" Fahrzeug = Kofferfahrzeug oder auch > Planenwagen? > > Wir versenden Zinkoxid (UN 3077) in 5M1-Säcken. Muß die > Ware im Kofferzug befördert werden? > > Vielen Dank für eine schnelle Antwort. > > (Danke auch noch für die prompte Auskunft bei unserer > letzten Anfrage.) > > Mit freundlichen Grüßen > > Harzer Zinkoxide GmbH > Marion Kohrt > > | | | | | | > Hallo, > > für UN 3077 gilt, wenn dieser Stoff in Säcken 5M1 verpackt ist, die Sondervorschrift V13. Demnach sind diese Säcke in gedeckten Fahrzeugen oder in geschlossenen Containern zu befördern. ->gedecktes Fahrzeug gem. Abschnitt 1.2, ein Fahrzeug mit einem Aufbau, der geschlossen werden kann (also Anhänger bzw. Sattelanhänger mit Plane und Spriegel als Aufbau und verschließbarer Tür/Türen bzw. Plane oder Hubladebühne). ->geschlossener Container = vollständig geschlossener Container (starre Seitenwände und Stirnwände), Dach darf vorhanden sein, sofern dies bei der Beförderung geschlossen ist
Mfg
O.Lezius | | | | | | > Hallo,
Ich finde dieses Forum gut. Der Beitrag hat mir geholfen!
MfG
Franzen Joseph | |
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