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 Leasingurteile (II) 30.11.2000 (09:13 Uhr) SZ

Leasingurteile (II)


Leasing-Urteile: Missverhältnis
===============================
Wird ein Leasingvertrag gekündigt,
stellt sich die Frage, ob er überhaupt
wirksam abgeschlossen wurde. In seltenen
Fällen können solche Verträge unwirksam,
da sittenwidrig sein. Dafür muss ein
besonders grobes Missverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung vorliegen.
Dies hat das Oberlandesgericht Dresden
für einen so genannten Vollamortisations-
vertrag verneint. Kalkuliere der
Leasinggeber mit einem Restwert von zehn
Prozent, so müsse dieser Restwert in die
Prüfung der Sittenwidrigkeit des Vertrags
miteinbezogen werden, wenn er sich aller
Voraussicht nach am Ende der Vertragslaufzeit
realisieren lasse und den Gewinn des
Leasinggebers steigere (Beschluss vom
8. Dezember 1999, 8 U 2462/99).


Leasing-Urteile: Kundenrechte
=============================
Treten Mängel an einem Leasinggut auf,
braucht der Kunde dies nicht klaglos
hinzunehmen. Häufig werden in den Verträgen
die Gewährleistungsansprüche, die dem
Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten
zustehen, an den Leasingnehmer abgetreten.
Folge: Der Kunde kann sich an den Lieferanten
wenden. Allerdings kann er nicht die Zahlung
des Kaufpreises an sich verlangen, so das
Oberlandesgericht Köln. Habe der Leasinggeber
dem -nehmer aufgegeben, das Gut für ihn
anzunehmen, es sorgfältig zu untersuchen und
entweder Mängel zu rügen oder die
vertragsmäßige Leistung zu bestätigen, sei
die Übernahmeerklärung des Kunden als Abnahme
zu werten (Urteil vom 23. Juli 1998, 12 U 1/98).


Leasing-Urteile: Vorzeitige Rückgabe
====================================
Gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug wegen
eines Unfalls vorzeitig zurück, kann der
Leasinggeber Schadensersatz verlangen.
Dieser berechnet sich bei der fristlosen
Kündigung eines Kilometerabrechnungsvertrages
nach den noch ausstehenden Leasingraten
abgezinst um den Refinanzierungssatz des
Leasinggebers. Dieser muss sich aber ersparte
Verwaltungsaufwendungen anrechnen lassen
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19. Mai
1999, 2 U 175/98). (A. Nasemann)

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 3. November 2000

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