| Leasingurteile (II)
Leasing-Urteile: Missverhältnis =============================== Wird ein Leasingvertrag gekündigt, stellt sich die Frage, ob er überhaupt wirksam abgeschlossen wurde. In seltenen Fällen können solche Verträge unwirksam, da sittenwidrig sein. Dafür muss ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden für einen so genannten Vollamortisations- vertrag verneint. Kalkuliere der Leasinggeber mit einem Restwert von zehn Prozent, so müsse dieser Restwert in die Prüfung der Sittenwidrigkeit des Vertrags miteinbezogen werden, wenn er sich aller Voraussicht nach am Ende der Vertragslaufzeit realisieren lasse und den Gewinn des Leasinggebers steigere (Beschluss vom 8. Dezember 1999, 8 U 2462/99).
Leasing-Urteile: Kundenrechte ============================= Treten Mängel an einem Leasinggut auf, braucht der Kunde dies nicht klaglos hinzunehmen. Häufig werden in den Verträgen die Gewährleistungsansprüche, die dem Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten zustehen, an den Leasingnehmer abgetreten. Folge: Der Kunde kann sich an den Lieferanten wenden. Allerdings kann er nicht die Zahlung des Kaufpreises an sich verlangen, so das Oberlandesgericht Köln. Habe der Leasinggeber dem -nehmer aufgegeben, das Gut für ihn anzunehmen, es sorgfältig zu untersuchen und entweder Mängel zu rügen oder die vertragsmäßige Leistung zu bestätigen, sei die Übernahmeerklärung des Kunden als Abnahme zu werten (Urteil vom 23. Juli 1998, 12 U 1/98).
Leasing-Urteile: Vorzeitige Rückgabe ==================================== Gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug wegen eines Unfalls vorzeitig zurück, kann der Leasinggeber Schadensersatz verlangen. Dieser berechnet sich bei der fristlosen Kündigung eines Kilometerabrechnungsvertrages nach den noch ausstehenden Leasingraten abgezinst um den Refinanzierungssatz des Leasinggebers. Dieser muss sich aber ersparte Verwaltungsaufwendungen anrechnen lassen (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 19. Mai 1999, 2 U 175/98). (A. Nasemann)
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 3. November 2000
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