| | | > So simpel? Mensch - daas wäre es! Aber ich kann mir > vorstellen, daß das ein absolut veralteter Gesetzestext > ist. Oder sollte das wirklich so vielen kompetenten > Leuten entgangen sein? > > Viele Grüße > netzrose
Hallo netzrose, dasselbe hatte ich auch schon ins Forum gestellt. Du hattest geantwortet, daß auch das BM ihre Seiten geändert hat und rechtlich den Fall für GSDI sehen. Auch diese Leute sind nur Menschen und auch diese "schießen manchmal zu schnell".
Fakt ist, daß a) nicht jeder der abgemahnten Fälle gleich ist, b) das Gesetz gewisse "Lücken" durch andere Gesetze aufweist, c) bei Streitigkeiten Richter entscheiden, d) selbst verschiedene Richter zu verschiedenen Ergebnissen kommen.
Hier nochmal ein Beispiel: Du fragst bei einem Newsletter nach "NAME" und "eMail". Jetzt definiere Name ! Du schaust ins Lexikon und siehst ... Gattungsname, Personenname, Vorname, Nachname, Kosename, Deckname (Pseudonym) und im Brockhaus steht unter Name sogar: "Rechtliches. Das Recht einen bestimmten Namen zu gebrauchen, steht zu: Einzelpersonen hinsichtlich Ihren bürgerlichen Namens und des Decknamens (Pseudonym)."
Zu meiner Pflicht kann mit Sicherheit nicht die Definition einzelner Worte der deutschen Sprache gehören, solange ich allgemein übliche Worte der deutschen Sprache gebrauche.
|