plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

68 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
  Suche:


ISP haften nur bedingt für strafbare Inhalte

Wer als Internet Service Provider Webseiten mit strafbarem
Inhalt wie rassistisch-nationalistische Beschimpfungen in
volksverhetzender Art, Morddrohungen und Anstiftung zu Straf-
taten zur Verfügung stellt, kann dafür haftbar gemacht werden.
Aber nur dann wenn er wissentlich seinen Web-Space dafür her-
gibt. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Mannes gegen
den Anbieter '1&1 Internet AG' ab. Der Kläger hatte Schmer-
zensgeld von knapp 5000 Euro geltend gemacht, weil der ISP
Webseiten hostete, auf denen dem Kläger die genannten Stra-
taten angedroht worden waren. Der Anwalt des Klägers hatte
betont, der Kläger habe den Dienstleister mehrmals auf die
betreffenden Webseiten hingewiesen. Diesen Hinweisen hätte
die Beklagte nachgehen müssen. Die Korrespondenz zwischen
Kläger und Beklagter konnte der Kläger indes nicht nach-
weisen.

Der BGH stützt seine Entscheidung auf die einschlägigen Nor-
men im Teledienstegesetz. Danach wird die Verantwortung der
ISPs eingeschränkt mit der Begründung, dass sie die Inhalte
nicht veranlasst haben und es angesichts der Vielzahl frem-
der Inhalte nicht mehr möglich ist, diese zu kontrollieren.
Deshalb liege die Beweispflicht beim Kläger. Die Revisions-
entscheidung hat bei der Frage der Beweislast damit eine
'Leitentscheidung' für künftige Fälle getroffen.


Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: silicon.de vom 25.09.2003


Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "TeleRecht". Die Überschrift des Forums ist "".
Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum TeleRecht | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage

Forumhosting von plaudern.de. Kostenlose Foren für Jeden. Klicken Sie hier. Impressum



Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.