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Ratenverträge per E-Mail bis 200 Euro erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Online-Einkauf
per E-Mail und Ratenvertrag erlaubt ist, so lange es sich nur um
Bagatellbeträge bis 200 Euro handelt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dem vor-
liegenden Fall gegen einen Zeitschriftenvertrieb geklagt.
Dieser hatte auf seiner Website den Nutzern angeboten, eine
Zeitschrift per EMail-Formular zu abonnieren. Der Abobetrag
belief sich auf 122 Euro jährlich. Der Vertrag war mit Ablauf
eines Jahres jederzeit kündbar.

Der Bundesgerichtshof entschied in dem aktuellen Urteil
(AZ: I ZR 90/01), dass ein schriftlicher Vertrag für solche
Geschäft nicht nötig sei. Bedingung: Die Ratenzahlungen
bis zum frühesten Kündigungstermin dürfen den Betrag von
200 Euro nicht überschreiten.

Das BGH begründete die Entscheidung damit, dass allgemein
bei Ratenverträgen nicht so strenge Formen eingehalten werden
müssen wie bei Verträgen über Verbraucherdarlehen. Dies gelte
vor allem für Bagatellbeträge bis 200 Euro.


Info: Bundesgerichtshof [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]


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