Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Online-Einkauf per E-Mail und Ratenvertrag erlaubt ist, so lange es sich nur um Bagatellbeträge bis 200 Euro handelt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in dem vor- liegenden Fall gegen einen Zeitschriftenvertrieb geklagt. Dieser hatte auf seiner Website den Nutzern angeboten, eine Zeitschrift per EMail-Formular zu abonnieren. Der Abobetrag belief sich auf 122 Euro jährlich. Der Vertrag war mit Ablauf eines Jahres jederzeit kündbar.
Der Bundesgerichtshof entschied in dem aktuellen Urteil (AZ: I ZR 90/01), dass ein schriftlicher Vertrag für solche Geschäft nicht nötig sei. Bedingung: Die Ratenzahlungen bis zum frühesten Kündigungstermin dürfen den Betrag von 200 Euro nicht überschreiten.
Das BGH begründete die Entscheidung damit, dass allgemein bei Ratenverträgen nicht so strenge Formen eingehalten werden müssen wie bei Verträgen über Verbraucherdarlehen. Dies gelte vor allem für Bagatellbeträge bis 200 Euro.
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