| Regulierungsbehörde schaltet 400.000 Dialer ab
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemißbrauchsgesetzes unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer- Anbieters mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung) zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters. Nach Recherchen im Internet, speziell aufgrund eines offenen Antwortschreibens des Anbieters, handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den wegen seiner fragwürdigen Praktiken kritisierten Anbieter Mainpean.
Der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, äußerte sich dazu folgendermaßen: "Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs ge- setzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Be- lange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichproben- artige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird".
Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung der Rufnummern 0190-88 04 60 0190-88 04 61 und 0190-80 56 40 gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet, bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind (Deutsche Telekom). Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.
Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungs- legung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. "Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird", so Matthias Kurth. "Die neuen Regeln zum Ruf- nummernmissbrauch werden konsequent von uns angewandt und zeigen Wirkung".
Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: idinet vom 27.10.2003
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