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Regulierungsbehörde schaltet 400.000 Dialer ab

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
hat auf Grundlage des neuen Mehrwertdienstemißbrauchsgesetzes
unter Auswertung von Verbraucherhinweisen und eigenen Recherchen
die Registrierung aller Dialer eines großen deutschen Dialer- Anbieters
mit Wirkung ab dem 15. September 2003 (Tag der Registrierung)
zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass die Dialer zu keinem
Zeitpunkt als registriert galten. Diese Maßnahme betrifft insgesamt
398.791 Dialer des Anbieters. Nach Recherchen im Internet,
speziell aufgrund eines offenen Antwortschreibens des Anbieters,
handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
um den wegen seiner fragwürdigen Praktiken kritisierten Anbieter
Mainpean.

Der Präsident der RegTP, Matthias Kurth, äußerte sich dazu
folgendermaßen: "Wir wenden mit dieser Maßnahmen erstmals
die Untersagungsbefugnisse des Rufnummernmissbrauchs ge-
setzlich an und machen deutlich, dass wir nicht hinnehmen
werden, dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Be-
lange von Kunden beeinträchtigt werden. Die Dialer, deren
Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht
den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz
und Verbraucheraufklärung zu fordern sind. Eine stichproben-
artige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht. Wir setzen
mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone
im Dialer-Markt von uns hingenommen wird".

Gleichzeitig wurde die sofortige Abschaltung der Rufnummern
0190-88 04 60
0190-88 04 61 und
0190-80 56 40
gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen angeordnet,
bei dem die genannten Rufnummern geschaltet sind (Deutsche
Telekom). Es handelt sich dabei um die Rufnummern, über die
sich sämtliche betroffenen Dialer einwählten.

Ergänzend wurde angeordnet, dass ab sofort keine Rechnungs-
legung für diese Rufnummern vorgenommen werden darf. "Sollte
der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern
geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er
ein Zwangsgeld zahlen. Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig,
wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch
jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung
verstoßen wird", so Matthias Kurth. "Die neuen Regeln zum Ruf-
nummernmissbrauch werden konsequent von uns angewandt
und zeigen Wirkung".


Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: idinet vom 27.10.2003


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