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Verbraucherservice der RegTp für Dialerschutz

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation + Post (RegTP)
will deutche Verbraucher besser vor rechtswidrigen Dialern
schützen und hält daher einen zusätzlichen Verbraucherdienst
bereit. Auf der Website der RegTP stehe ab sofort eine Daten-
bank bereit, die sämtliche registrierten Dialer beinhaltet.
Diese Datenbank, in der aktuell 4051 solche 'Selbsteinwähler'
registriert sein sollen, gehe einen entscheidenden Schritt
weiter beim Bekämpfen des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er
Rufnummern für Mehrwertdienste. Dieses Serviceangebot der
Regulierungsbehörde ermöglicht dem Verbraucher, selbst zu
überprüfen, ob ein Dialer registriert ist und ob somit über-
haupt eine Zahlungsverpflichtung durch die Inanspruchnahme
dieses Dialers besteht.

Da unter einer Mehrwertdiensterufnummer in der Regel eine
große Anzahl an Dialern betrieben wird, können bei der Daten-
bankabfrage zusätzlich zu der Rufnummer auch die Versions-
nummer des Dialerprogramms und dessen Hashwert vom Ver-
braucher eingegeben werden, um die Suchergebnisse zu opti-
mieren.

Der Hashwert ist eine Art digitaler Fingerabdruck, der es
ermöglicht, eine Datei eindeutig zu kennzeichnen und mini-
male Veränderungen dieser Datei zu überprüfen. Durch einen
Vergleich des Dialer-Hashwerts mit dem Wert, der in der
Datenbank der RegTP gespeichert ist, kann jeder Verbraucher
feststellen, ob das kleine Wählprogramm - wie gesetzlich
vorgeschrieben - registriert ist.

Im Suchergebnis sollen neben Versionsnummer und dem Hash-
wert auch beispielsweise ein Adressierungsmerkmal wie die
Internet-Adresse, der Dateiname und vor allem der Inhalte-
anbieter angezeigt werden. Durch die Nennung des Anbieters
wird dem Verbraucher auf einfachstem Weg die Möglichkeit
eröffnet, dessen Namen und die ladungsfähige Anschrift zu
erfahren. Dies war in der Vergangenheit oftmals sehr schwierig.


Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: silicon.de vom 25.09.2003


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