| Verbraucherservice der RegTp für Dialerschutz
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation + Post (RegTP) will deutche Verbraucher besser vor rechtswidrigen Dialern schützen und hält daher einen zusätzlichen Verbraucherdienst bereit. Auf der Website der RegTP stehe ab sofort eine Daten- bank bereit, die sämtliche registrierten Dialer beinhaltet. Diese Datenbank, in der aktuell 4051 solche 'Selbsteinwähler' registriert sein sollen, gehe einen entscheidenden Schritt weiter beim Bekämpfen des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Mehrwertdienste. Dieses Serviceangebot der Regulierungsbehörde ermöglicht dem Verbraucher, selbst zu überprüfen, ob ein Dialer registriert ist und ob somit über- haupt eine Zahlungsverpflichtung durch die Inanspruchnahme dieses Dialers besteht.
Da unter einer Mehrwertdiensterufnummer in der Regel eine große Anzahl an Dialern betrieben wird, können bei der Daten- bankabfrage zusätzlich zu der Rufnummer auch die Versions- nummer des Dialerprogramms und dessen Hashwert vom Ver- braucher eingegeben werden, um die Suchergebnisse zu opti- mieren.
Der Hashwert ist eine Art digitaler Fingerabdruck, der es ermöglicht, eine Datei eindeutig zu kennzeichnen und mini- male Veränderungen dieser Datei zu überprüfen. Durch einen Vergleich des Dialer-Hashwerts mit dem Wert, der in der Datenbank der RegTP gespeichert ist, kann jeder Verbraucher feststellen, ob das kleine Wählprogramm - wie gesetzlich vorgeschrieben - registriert ist.
Im Suchergebnis sollen neben Versionsnummer und dem Hash- wert auch beispielsweise ein Adressierungsmerkmal wie die Internet-Adresse, der Dateiname und vor allem der Inhalte- anbieter angezeigt werden. Durch die Nennung des Anbieters wird dem Verbraucher auf einfachstem Weg die Möglichkeit eröffnet, dessen Namen und die ladungsfähige Anschrift zu erfahren. Dies war in der Vergangenheit oftmals sehr schwierig.
Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: silicon.de vom 25.09.2003
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