| Guten Tag "Gefahrgutexperten", als neu ernannter Abfallbeauftrager in unserem Unternehmen, kommt gleich die Problematik mit Lithiumbaterrien in unseren zugekauften Geräten auf den Tisch. Also eine Li D-Zelle im Ku-Gehäuse in Einzelverpackung/Umkarton/ 1 Palette 576 Geräten. Folgende Fragestellungen ergeben sich: 1. Wie ist der Lagermodus (Standbybetrieb)unserer Geräte zu bewerten? (ADR 2003 4.1 P903 "...unbeabsichtigte Inbetriebsetzung...verhindert wird.") 2. Muss die Batterie von der Schaltung galvanisch getrennt werden (z. Z. festverbunden, gelötet)? 3. Welche Lithiummengen bzw. welches Mengenverhältnis muss beachtet werden (90g Bat./4,53 g Li Beispiel: 1 Palette= 576 Geräte; 51,84 kg Batterien / 2,61 kg Li)? 4. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die gesamte Transportkette Hersteller->Zentrallager->Niederlassungen nach der ADR abzusichern? 6. Welche zusätzlichen Sicherheitszettel mit Notruftelefonnummer etc. müssen noch beachtet werden? 7. Gibt Freistellungen für Geräte mit Li-D-Zellen oder eine Möglichkeit dies zu bewirken? 8. Welches Institut / Experte kann uns eine verbindliche Aussage hierzu machen?
Besten Dank im vorraus für die Unterstützung.
Gruß Christoph Friße
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