| Verfassungsgericht erlaubt Schächten
Eilmeldung der Netzeitung vom 15. Jan 10:09, ergänzt 10:26
In Deutschland dürfen künftig auch Muslime Tiere ohne Betäubung schlachten. Das entschied das Verfassungsgericht. Muslimische Metzger dürfen in Deutschland Tiere ohne vorherige Betäubung schlachten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.
Allerdings muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Dafür ist aber der Nachweis ausreichend, dass die Kunden der Metzger die «gemeinsame Glaubensüberzeugung» hätten, nur das Fleisch geschächteter Tiere essen zu dürfen.
Beim Schächten werden Tiere ohne Betäubung und mit einem Kehlschnitt geschlachtet. Nach dem Tierschutzgesetz ist dies verboten - Ausnahmen sind aber für Religionsgemeinschaften möglich, denen vorgeschrieben ist, nur geschächtetes Fleisch zu essen.
Gericht erkennt Vorschrift des Schächtens an
Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Praxis 1995 mit der Begründung verboten, dass der Islam den Verzehr von nicht-geschächtetem Fleisch nicht zwingend verbiete.
Ein Türke aus Hessen hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass in diesem Urteil der Begriff der Religionsgemeinschaft zu eng ausgelegt und damit die Grundrechte des deutsch-türkischen Metzgers unverhältnismäßig eingeschränkt worden seien. Innerhalb des Islam gebe es Richtungen, für die das Schächten zwingend sei. Auch Juden dürfen nur geschächtetes Fleisch essen. (nz)
Eine barbarische Tierquälerei, begangen aus alter Gewohnheit und mangelndem Respekt vor unseren Mitgeschöpfen, verbrämt mit dem Deckmäntelchen religiöser Zwänge ! :( :( :(
Wer bei seinem türkischen Lebensmittelhändler neben Obst und Gemüse auch Fleisch kaufen will muss ihn nunmehr fragen, wie denn die Tiere geschlachtet worden sind. Nur der Druck der Verbrauchernachfrage kann hier noch schlimmes verhindern. :( :( :(
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