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 Hersteller-Angabe 30.04.2003 (11:37 Uhr) Hofmann
Guten Tag,

wir möchten Gefahrgut der Klasse 9, III, ADR in neutraler Verpackung versenden. Unsere Frage lautet: Muß auf der Verpackung der Name/die Adresse des Herstellers oder des  Inverkehrbringers angegeben werden? - Dann wäre die Neutralität nicht gewahrt. Eine UN-gerechte Verpackung mit entsprechender Kennzeichnung ist gegeben.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichem Gruß
Marion Kohrt
 Re: Hersteller-Angabe 30.04.2003 (11:52 Uhr) Fretter
Hallo Frau Kohrt

Das kommt darauf an, welcher Verkehrsträger verwendet wird. Für den Trasport ADR/RID sowie IMDG ist eine Angabe des Herstellers nicht notwendig. Sobald es aber in die Luft geht, sind diese (und noch mehr) angaben auf der Versandeinheit zu machen.
Quelle : ADR/RID/IMDG 5.3.2
Gruß
Fretter
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