| Hallo,
auf die Gefahr hin, mich gründlich zu blamieren: wenn ich ein Mailprogramm in Betrieb nehme, dann funktioniert das doch nur, wenn ich Namen und Mailadresse usw. eintrage. Übermittelt werden doch mind. Name und Mailadresse.
Somit müssen alle Mailprogrammhersteller abgemahnt werden? Oder/und alle, die anstelle einer Eingabemaske einen Maillink setzen?
Weder bei Mailprogramm noch mit der Eingabemaske wird die personalausweisliche Korrektheit zwingend zugrundegelegt.
Grübelende Grüße
netzrose jetzt - wo ich hier sogar auch das Blümchen benutzen darf :-) |