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 Newsletter Abmahnungen - Der Widerstand
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 alle Fristen ruhen!! 12.07.2001 (12:06 Uhr) hg
 schriftliche Bestätigung folgt 12.07.2001 (13:09 Uhr) WITCH
aus:
http://www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=16231

Bundesverwaltungsamt in Köln bestätigt Widerspruchsverfahren gegen Newsletter-Abmahner gegenüber INTERNET WORLD

(IW / 12.07.01/16:33 Uhr) [Update] Das Bundesverwaltungsamt in Köln hat gegenüber der INTERNET WORLD inzwischen offiziell bestätigt, daß sich der als Newsletter-Abmahner bekannt gewordene Verein GSDI ("Gesellschaft zum Schutz privater Daten")derzeit nicht als qualifizierter Verbraucherschützer bezeichnen darf.

Aufgrund von Widersprüchen aus der Öffentlichkeit habe der Eintrag in der Liste aufschiebende Wirkung erhalten, bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen sein, erklärte BVA-Sprecher Meinolf Dieckmann. "GSDI kann natürlich auch noch Rechtsmittel einlegen", so Dieckmann. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen ist, sei derzeit nicht abzusehen.
Der Verein, der sich auch WebRobin nennt, hatte Newsletter-Versender abgemahnt, weil sie die Abonnenten nicht darauf hingwiesen hatten, daß die Preisgabe ihres Namens zum erhalt eines Newsletters nicht zwingend nötig sei. Dies sei ein Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit und damit eine datenschutzrechtliche Verfehlung
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Zuletzt geändert am 14. August 2002. info@studyrussian.com