| Erwartungsgemäss hat der GSDI e.V. die von uns geforderte Unterlassungserklärung wegen
- Nennung von Nettopreisen gegenüber Letztverbrauchern - Erteilung eines Gütesiegels
nicht abgegeben. Statt dessen stellt man unsere Legitimation mit der Begründung in Frage, wir wären kein Wettbewerber...
Aus diesen Gründen hat unser Anwalt Herr RA Foerster beim Landgericht Frankenthal einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt.
zur Meldung: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
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