plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

18 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Bürger gegen Bürokratie
  Suche:
Kommunen verschwenden Steuergeld
Prüfgruppe des Arbeitsministeriums deckt Missstände bei Vermittlung von Langzeitarbeitslosen auf

Von Bernd Knebel
Berlin. Bei der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen sind offenbar in großem Stil Steuergelder verschwendet worden. Eine Prüfgruppe des Bundesarbeitsministeriums hat gravierende Missstände aufgedeckt, als sie Kommunen kontrollierte, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern. Zu den „ersten Ergebnissen“, heißt es in einem Kurzbericht des Ministeriums, der dieser Zeitung vorliegt, zählt unter anderem, dass „Geschäftsführergehälter von 200 000 Euro“ gezahlt werden.
Insgesamt haben 69 Kommunen und Landkreise, davon jeweils 13 in Niedersachsen und Hessen, die Option der Eigenregie gewählt. Das Arbeitslosengeld II für die Hartz-IV-Empfänger und die Verwaltungskosten der Kommunen (480 Millionen Euro) übernimmt der Bund. Das entspricht, heißt es im Bericht des Ministeriums, 75 bis 80 Prozent der kommunal finanzierten Leistungen. Deswegen steht dem Bund laut einer Verwaltungsvereinbarung auch ein Prüfrecht bei den sogenannten Optionskommunen zu.
Als erste Ergebnisse neben den fürstlichen Jahresgehältern für Geschäftsführer zählt der Bericht des Ministeriums eine Reihe von „Fallbeispielen“ für die Missstände auf. So entdeckten die Prüfer, dass 1,75 Millionen Euro zweckentfremdet worden waren. Das Geld war zusätzlich für Sachkosten für Ein-Euro-Jobs gedacht. Ausgegeben worden war es jedoch „für die Anschaffung von Fahrzeugen und mobilen Toiletten“. Nicht sachgerecht war auch die Finanzierung von Ein-Euro-Jobs in einem „Projekt zur Herstellung von Totempfählen“.
Als weitere Fallbeispiele unter den ersten Ergebnissen listen die Prüfer unter anderem „überhöhte Vergütungen“ für Rechtsanwaltsbüros auf, die zur Bearbeitung von Widerspruchsverfahren eingeschaltet worden waren. Auf Verstöße gegen das Vergaberecht stießen die Ermittler „häufig“. Beauftragte Dritte konnten bereits für zwei Jahre im voraus 3,8 Millionen Euro kassieren. Dritte waren auch ohne vertragliche Grundlage beauftragt worden. Ein Schaden von 370 000 Euro für den Bund entstand in einem anderen Fall durch die Insolvenz eines Dritten, der das Geld bereits bekommen hatte. Und auf 400 000 Euro Schaden schätzen die Ermittler, dass vorrangig zur Leistung Verpflichtete nicht zur Zahlung herangezogen worden waren.
Die „Prüfgruppe Sozialgesetzbuch II“ soll Fehlentwicklungen bei der Mittelverwendung“ aufspüren, auf die „sofortige Abstellung“ der Missstände hinwirken und „zu Unrecht verausgabte Mittel zurückfordern“. Die Ermittler haben sich „standardisierte Prüfungen in allen 69 Optionskommunen auf der Grundlage bereits vorliegender Daten“ vorgenommen. Dazu sollen vier bis sechs repräsentativ ausgewählte Optionskommunen vor Ort geprüft werden. In „begründeten Verdachtsfällen, dass Mittel nicht sparsam und wirtschaftlich verwendet werden“, gibt es zusätzliche „Sonderuntersuchungen“.

Quelle: HAZ 08.09.07
0 User im Forum. Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum
Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.