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 TKÜ-Verordnung ist jetzt amtlich 24.10.2001 (20:28 Uhr) itnn

TKÜ-Verordnung ist jetzt amtlich

Deutsche Ermittlungsbehörden können künftig den
Datenverkehr von Internet-Usern und Mobilfunknut-
zern kontrollieren lassen. Das Kabinett in Berlin be-
schloss dazu am 24.10. die sogenannte Telekommu-
nikations-Überwachungsverordnung für Telefon- und
Mobiltelefongespräche, Faxe, E-Mails und SMS.

Darin werden jedoch nur die technischen und organi-
satorischen Vorkehrungen geregelt, die die Anbieter
von öffentlichen Telekommunikationsdiensten treffen
müssen, um die Überwachung der Telekommunikation
zu gewährleisten. Der rechtliche Rahmen für solche
Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bleibt unverän-
dert. Er ist in anderen Gesetzen abgesteckt. Abhörak-
tionen sind nur beim Verdacht bestimmter schwerer
Straftaten erlaubt.

Bei Vorlage einer in der Regel richterlichen Anord-
nung hat jeder, der geschäftsmäßig Telekommuni-
kationsdienste anbietet, die Überwachung und Auf-
zeichnung der Telekommunikation sicher zu stellen.
Ob und in welchem Umfang hierfür beim Betreiber
Vorkehrungen zu treffen sind, ergibt sich aus der
Überwachungsverordnung, die jetzt auch die neuen
elektronischen Dienste mit einbezieht.

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