NEWSREPORT - Aktuelle Informationen deutscher Unternehmen |
TKÜ-Verordnung ist jetzt amtlich 24.10.2001 (20:28 Uhr) itnn | |
TKÜ-Verordnung ist jetzt amtlich Deutsche Ermittlungsbehörden können künftig den Datenverkehr von Internet-Usern und Mobilfunknut- zern kontrollieren lassen. Das Kabinett in Berlin be- schloss dazu am 24.10. die sogenannte Telekommu- nikations-Überwachungsverordnung für Telefon- und Mobiltelefongespräche, Faxe, E-Mails und SMS. Darin werden jedoch nur die technischen und organi- satorischen Vorkehrungen geregelt, die die Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten treffen müssen, um die Überwachung der Telekommunikation zu gewährleisten. Der rechtliche Rahmen für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bleibt unverän- dert. Er ist in anderen Gesetzen abgesteckt. Abhörak- tionen sind nur beim Verdacht bestimmter schwerer Straftaten erlaubt. Bei Vorlage einer in der Regel richterlichen Anord- nung hat jeder, der geschäftsmäßig Telekommuni- kationsdienste anbietet, die Überwachung und Auf- zeichnung der Telekommunikation sicher zu stellen. Ob und in welchem Umfang hierfür beim Betreiber Vorkehrungen zu treffen sind, ergibt sich aus der Überwachungsverordnung, die jetzt auch die neuen elektronischen Dienste mit einbezieht. Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] | |
Zeige 337 |
|