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Vorläufige Regelung für Spam und Cookies 30.05.2002 (02:25 Uhr) itnn | |
Vorläufige Regelung für Spam und Cookies Im Bezug auf den Einsatz von Werbemails und die Verwendung von Cookies hat das EU-Parla- ment auf seiner letzten Sitzung den Vorschlag des Rates übernommen: Der Benutzer muß hin- sichtlich ihm zuzusendender Mails zuvor sein Einverständnis (Opt-in) geben, bevor er Werbe- mails erhalten darf. Bei der Verwendung von Cookies muss der Web- seitenbetreiber den Benutzer zuvor über deren Zweck informieren. Gleichzeitig muss der Inter- netbenutzer die Möglichkeit erhalten, Cookies abzulehnen. Dieser Kompromiss ist vorerst auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit will das EU-Parlament die Maßnahmen erneut über- prüfen. Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: itnn vom 29.05.2002 | |
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