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 Vorläufige Regelung für Spam und Cookies 30.05.2002 (02:25 Uhr) itnn

Vorläufige Regelung für Spam und Cookies

Im Bezug auf den Einsatz von Werbemails und
die Verwendung von Cookies hat das EU-Parla-
ment auf seiner letzten Sitzung den Vorschlag
des Rates übernommen: Der Benutzer muß hin-
sichtlich ihm zuzusendender Mails zuvor sein
Einverständnis (Opt-in) geben, bevor er Werbe-
mails erhalten darf.

Bei der Verwendung von Cookies muss der Web-
seitenbetreiber den Benutzer zuvor über deren
Zweck informieren. Gleichzeitig muss der Inter-
netbenutzer die Möglichkeit erhalten, Cookies
abzulehnen. Dieser Kompromiss ist vorerst auf
drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit will
das EU-Parlament die Maßnahmen erneut über-
prüfen.

Weitere Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: itnn vom 29.05.2002