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Regierungsbeschluss gegen Dialer-Abzocke 05.06.2002 (21:28 Uhr) idinet | |
Regierungsbeschluss gegen Dialer-Abzocke Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) werden die Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdienste- rufnummern (sog 0190er-Nummern) besser geschützt. Viele Bürger und Unternehmen erhalten in großem Umfang un- verlangt Werbung oder es werden ihnen ohne Wissen und Wollen sogenannte Dialer-Programme auf den Computer gespielt. Um hiervor zu schützen, sind in der neuen Verord- nung folgende Regelungen vorgesehen: Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Be- trügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder passiert sind. Das soll nicht nur Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmern helfen, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten. Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter, die Mehrwertdiensterufnummern an Endnutzer vergeben, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinweisen und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im In- teresse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten, vom weiteren Angebot aussperren. Viele Telefonkunden wissen nicht, dass sie die Zahlung von unberechtigten Forderungen, die mit der Rechnung geltend gemacht werden, verweigern können. Hier wird die gelten- de Rechtslage transparenter: Der rechnungsstellende Tele- fondienstanbieter muss Kunden ausdrücklich darauf hinwei- sen, dass er die Zahlung der mit der Rechnung geltend ge- machten Forderungen Dritter verweigern kann. So kann sich der Verbraucher bei Betrugsfällen wie z.B. dem unbemerkten Aufschalten sogenannter Dialer-Programme wirksamer schüt- zen. Es kann nicht oft genug gesagt werden: Unberechtigte Forderungen von Telefondiensteanbietern müssen nicht ge- zahlt werden. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Telefondien- steanbieter in der Telefonrechnung eine ladungsfähige An- schrift aller Dienstanbieter anzugeben, für die Forderungen geltend gemacht werden. So hat der Telefonkunde die Mög- lichkeit, sich mit seinen Einwendungen direkt an die entspre- chenden Anbieter zu wenden. Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unter- lassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen wer- den, wonach Bürger und Unternehmen, denen unverlangt Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden, einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunika- tions-, Tele- oder Mediendiensteanbieter haben. Damit wird verhindert, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer Internetadresse "verstecken ". Der Verbraucher wird damit in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und ggf. Schaden- ersatzansprüche durchzusetzen. Müller hat bereits mehrfach in der Vergangenheit auf die bereits bestehenden, sehr wirksamen Möglichkeiten zum Schutz vor den sog. "Dialern" hingewiesen: Es existieren bereits heute Programme, die auf dem PC installiert, eine Einwahl über 0190er Rufnummern verhindern bzw. anzei- gen. Zum Schutz vor 0190er Rufnummern allgemein ist eine Sperre der 0190er-Rufnummern bei der Deutschen Telekom AG gegen geringes Entgelt möglich. Außerdem hat das Unternehmen auf Basis bereits bestehender Vor- schriften ein Verfahren eingeführt, das die Kunden warnt, wodurch im Endgerät des Kunden eine Entgeltinformation auf Basis gelieferter Tarifinformationen erfolgt. Auf diese Weise werden Kunden gewarnt, wenn die durchschnittli- che monatliche Rechnungshöhe durch Nutzung von wie 0190er-Nummern deutlich überschritten wird. Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar] Quelle: BMWI vom 5.06.2002 | |
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