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 Regierungsbeschluss gegen Dialer-Abzocke 05.06.2002 (21:28 Uhr) idinet

Regierungsbeschluss gegen Dialer-Abzocke

Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung
der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
werden die Verbraucher gegen missbräuchliche Praktiken
im Zusammenhang mit der Nutzung von Mehrwertdienste-
rufnummern (sog 0190er-Nummern) besser geschützt. Viele
Bürger und Unternehmen erhalten in großem Umfang un-
verlangt Werbung oder es werden ihnen ohne Wissen und
Wollen sogenannte Dialer-Programme auf den Computer
gespielt. Um hiervor zu schützen, sind in der neuen Verord-
nung folgende Regelungen vorgesehen:

Die Bundesregierung stärkt durch das heute beschlossene
Maßnahmenpaket den Schutz der Verbraucher gegen Be-
trügereien, die mit den 0190er Nummern immer wieder
passiert sind. Das soll nicht nur Verbrauchern, sondern
auch den zuverlässigen Unternehmern helfen, die ihre
Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten.

Nach der neuen Vorschrift müssen alle Diensteanbieter,
die Mehrwertdiensterufnummern an Endnutzer vergeben,
auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinweisen
und bei Zuwiderhandlung die Nummer entziehen. Im In-
teresse der Verbraucher können die Diensteanbieter jetzt
Unternehmen, die sich wiederholt rechtswidrig verhalten,
vom weiteren Angebot aussperren.

Viele Telefonkunden wissen nicht, dass sie die Zahlung von
unberechtigten Forderungen, die mit der Rechnung geltend
gemacht werden, verweigern können. Hier wird die gelten-
de Rechtslage transparenter: Der rechnungsstellende Tele-
fondienstanbieter muss Kunden ausdrücklich darauf hinwei-
sen, dass er die Zahlung der mit der Rechnung geltend ge-
machten Forderungen Dritter verweigern kann. So kann sich
der Verbraucher bei Betrugsfällen wie z.B. dem unbemerkten
Aufschalten sogenannter Dialer-Programme wirksamer schüt-
zen. Es kann nicht oft genug gesagt werden: Unberechtigte
Forderungen von Telefondiensteanbietern müssen nicht ge-
zahlt werden.

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Telefondien-
steanbieter in der Telefonrechnung eine ladungsfähige An-
schrift aller Dienstanbieter anzugeben, für die Forderungen
geltend gemacht werden. So hat der Telefonkunde die Mög-
lichkeit, sich mit seinen Einwendungen direkt an die entspre-
chenden Anbieter zu wenden.

Parallel zu dieser Verordnungsänderung soll in das Unter-
lassungsklagegesetz eine Bestimmung aufgenommen wer-
den, wonach Bürger und Unternehmen, denen unverlangt
Waren oder sonstige Dienstleistungen zugesandt werden,
einen Auskunftsanspruch gegen den Post-, Telekommunika-
tions-, Tele- oder Mediendiensteanbieter haben. Damit wird
verhindert, dass sich rechtswidrig verhaltende Unternehmen
hinter einer Postfachadresse, einer Faxnummer oder einer
Internetadresse "verstecken ". Der Verbraucher wird damit
in die Lage versetzt, seine Unterlassungs- und ggf. Schaden-
ersatzansprüche durchzusetzen.

Müller hat bereits mehrfach in der Vergangenheit auf die
bereits bestehenden, sehr wirksamen Möglichkeiten zum
Schutz vor den sog. "Dialern" hingewiesen: Es existieren
bereits heute Programme, die auf dem PC installiert, eine
Einwahl über 0190er Rufnummern verhindern bzw. anzei-
gen. Zum Schutz vor 0190er Rufnummern allgemein ist
eine Sperre der 0190er-Rufnummern bei der Deutschen
Telekom AG gegen geringes Entgelt möglich. Außerdem
hat das Unternehmen auf Basis bereits bestehender Vor-
schriften ein Verfahren eingeführt, das die Kunden warnt,
wodurch im Endgerät des Kunden eine Entgeltinformation
auf Basis gelieferter Tarifinformationen erfolgt. Auf diese
Weise werden Kunden gewarnt, wenn die durchschnittli-
che monatliche Rechnungshöhe durch Nutzung von wie
0190er-Nummern deutlich überschritten wird.

Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des
Bundesrates.

Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: BMWI vom 5.06.2002