| Rechtsverletzungen im Internet
Der schönste Anspruch hilft dem von einer Rechtsverletzung im Internet Betroffenen nicht viel, wenn er nicht weiß, wie er ihn durchsetzen soll. Zu beachten sind dabei u.a. Art der Mass- nahmen und Ausführungsbestimmungen zu
- Abmahnung - Einstweilige Verfügung - Ordnungsgeld und Abschlussschreiben - Hauptsacheklage - Gerichtsstand und internationale Zuständigkeit - Gerichts- und Anwaltskosten
Strafrechtliche Fragestellungen spielen im Zusammenhang mit dem Internet in der anwaltlichen Praxis dabei - entgegen weitläufiger Ansicht - eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen hiervon sind lediglich Ermittlungsverfahren wegen der Ver- breitung von Raubkopien und Pornographie.
Im Vordergrund stehen zivilrechtliche Streitigkeiten, insbe- sondere die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung marken-, wettbewerbs- und urheber- rechtlicher Positionen.
Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Wettbewerbsverletzungen, insbesondere solchen wegen un- lauteren Wettbewerbs oder irreführender Angaben, ist dabei normalerweise Wettbewerbern vorbehalten.
Wer also etwa auf unerlaubte Nettopreisangaben oder verglei- chende Werbung im Internet stößt, der kann hiergegen nur dann vorgehen, wenn es sich bei dem Anbieter der Website um einen Konkurrenten handelt. Falls dies nicht der Fall ist, bleibt nur der Gang zur Verbraucherschutzzentrale.
Quelle und weitere ausführliche Informationen unter: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
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