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Regulierungsbehörde definiert Dialerbetrieb neu

Die Tricks sind zwar alt, greifen aber immer noch: Unerfahrene Nutzer fallen gerne auf Formulierungen wie "kostenloses Zugangstool" oder "gratis Download" herein. Verkaufspsychologisch geschickt trainieren die Dialer-Anbieter ihre Opfer, mehrmals hintereinander "OK" einzugeben, auf dass sie den winzigen Kostenhinweis im letzten, dem eigentlichen Dialer-Fenster übersehen. Laut Regulierungsbehörde sind ein Drittel der Dialer-Beschwerden darauf zurückzuführen, dass den Anwendern nicht bewusst war, welche Kosten entstehen.

Damit soll nun bald Schluss sein: Die Regulierungsbehörde hat auf mehreren Seiten haarklein und mit deutscher Gründlichkeit festgelegt, wie der Dialer sich bemerkbar machen muss. Die "Mitteilung der geplanten Modifizierung der Verfügung 54/2003 für Dialer, deren Bezug, Installation, Aktivierung oder Verbindungsherstellung mittels eines Endgeräts mit grafischer Benutzeroberfläche erfolgt", umfasst immerhin sechs Seiten.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung voraussichtlich im Januar dürfen Dialer-Programme nach einer dreimonatigen Übergangsfrist nur noch mit der Zeichenfolge "JA" aktiviert werden. Der Einsatz von Schaltflächen zu diesem Zweck ist unzulässig. Das Schlüsselwort "JA" darf aber nicht zum Herunterladen des Dialers oder bei dessen Installation eingesetzt werden. Die Fenster für das Herunterladen und Installieren müssen sich obendrein deutlich vom eigentlichen Anwahlfenster unterscheiden.

Das Anwahlfenster muss ein bis zwei Drittel der Bildschirmfläche einnehmen und darf nur schwarze Buchstaben auf weißem Hintergrund enthalten. Das verhindert, dass die Anbieter den Kunden durch bunte Bilder vom Kostenhinweis ablenken. Die Angabe der angewählten Rufnummer darf nicht mehr unter Auslassung der ersten Null erfolgen, sondern nur noch im Format 09009-XXX. Der Entwurf enthält eine Vorlage, die das genaue Layout des Fensters festlegt.

Dialer-Programme müssen sich künftig auf der Festplatte installieren. Sie müssen sich einfach und kostenlos komplett entfernen lassen. Ein vom Anwender eingerichteter Passwortschutz darf dabei nicht umgangen werden. Der Kreativität der Dialer-Anbieter werden mit dieser Verordnung feste Grenzen gesetzt: Anders als bisher enthält die Verordnung kaum Raum zur Auslegung. Nach eigenen Angaben setzte die Regulierungsbehörde auch Vorschläge von Verbraucherschützern und Strafverfolgungsbehörden um.

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