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Raubkopierer: Eingeschränkte Auskunftspflicht

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Provider Nutzerdaten beim Verdacht auf Betrieb illegaler FTP-Server auf Grund des Urheberrechts nicht preisgeben müssen. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom November (Az. 6 U 4696/04) hat die Berufungsinstanz dem Antrag eines Internetanbieters stattgegeben, der sich gegen eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 21 O 10372/04) wendet. Das Label BMG hatte darin als Rechteverwerter von ihm betreuter Künstler zunächst im Juli das Recht zugesprochen bekommen, bei der Verfolgung potenzieller illegaler Download-Angebote vom Zugangsanbieter Auskunft über die näheren Umstände der vermuteten Rechtsverletzung des Kunden verlangen zu können.

Der Münchner Fall ist ähnlich gelagert wie ein in Hamburg anhängiger Rechtsstreit, in dem Universal Music als Kläger auftritt. Einen dritten "Musterprozess" rund um die heftig umstrittenen Auskunftsansprüche gegen Provider ficht EMI momentan in Köln durch.

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