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Gewerbliche Webangebote und Betreiberhinweise

Bei Angeboten im Internet sind für die Anwendung der PAngV-Ausnahmeregelung bei Angebot und Werbung, die nur an gewerbliche Unternehmen gerichtet sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 PAngV), die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. So richtet sich das Internet-Angebot eines deutschen Eintragungsservices für Gewerbetreibende mit professionellem Eintrag in Suchmaschinen für Unternehmen nur an gewerbliche Unternehmen und nicht an private Letztverbraucher. Hierfür sind bei einer Website mit Unterseiten auf das Angebot und dessen Darstellung insgesamt auf der Website abzustellen und nicht einzelne Elemente auf einer Unterseite herauszugreifen.

Bei einer Website mit Unterseiten müssen Betreiberhinweise im Sinne des § 6 TDG nicht auf jeder Unterseite wiederholt werden, sie sind unmittelbar erreichbar, wenn sie auf der Hauptseite stehen, auf die man mit einem Klick gelangt oder zurückkehren kann (OLG Hamburg - LG Hamburg vom 24.6.2004, Az 3 U 201/3).


Info: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=12777
Quelle: http://www.rechtscentrum.de