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RegTP verschärft Dialer-Bestimmungen

Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP) hat die Regulierung im Dialer-Bereich verschärft
und damit den Verbraucherschutz gestärkt. Das vor der Herstel-
lung einer kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu
erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird für alle Dialer-
Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt.

Das Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel
und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung
einnehmen. Um User eines Dialers davor zu schützen, durch
eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster
getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung
der Zustimmungsfenster vor Download und Installation von der
Gestaltung des 3. Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden.



Beschwerden über kostenpflichtige Dialer haben laut Reg TP
gezeigt, dass sich viele Verbraucher bei der Verwendung eines
Dialers der damit verbundenen Kosten nicht bewusst sind.
Viele Dialer-Anbieter haben in der Praxis den Preis für die
Inanspruchnahme ihre Angebots nicht ausreichend deutlich
dargestellt, kommentiert der Präsident der Behörde. Durch
die verschärften Vorgaben der Reg TP müsse nun jedem Nutzer
eindeutig angezeigt werden, welche Kosten durch die Benutzung
eines Dialers auf ihn zukommen. Die verschärften Vorgaben der
Reg TP sind am 17. März für Neuregistrierungen in Kraft ge-
treten. Alte Dialer, die die neuen Vorschriften nicht erfüllen,
dürfen noch bis zum 16. Juni übergangsweise verwendet
werden.


Info: [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
Quelle: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=050318047