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Bundeseinheitliche Sperr-Rufnummer 116-116

Ab dem 1. Juli 2005 gibt es die bundeseinheitliche Sperr-Rufnummer 116 116, über die Kunden von Banken, Telekommunikationsunternehmen und möglicherweise bald auch Krankenkassen verlorene Karten sperren lassen können. Der Sperr eV. und die eigens für den Betrieb des 116 116-Dienstes gegründete Sperr Notruf GmbH haben jetzt einen Mustervertrag und ein Informationspaket zu dem auch vom Bundesinnenministerium unterstützten Service veröffentlicht.

Die Sperr-Rufnummer 116 116 hatte die Regulierungsbehörde Ende Dezember vergangenen Jahres an den Sperr e.V. vergeben. Der Sperr-Notruf soll das System der klassischen Notrufnummern 110 und 112 auf die Notfälle übertragen, in denen es um den Verlust vertraulicher und privater Informationen geht. Neben verlorenen EC- oder Kreditkarten können auch Handys, Mitarbeiterausweise, Tankkarten, Kundenkonten im Internet, Online-Girokonten, Remote-Access-Berechtigungen, digitale Signaturen, Mobile-Banking- und E-Mail Accounts sowie Kundenkarten mit Zahlfunktion gesperrt werden. Für die Zukunft nimmt das nicht-kommerzielle Unternehmen auch noch ganz andere Dinge ins Visier, darunter Personalausweise, Baumaschinen oder Autos.

Wer gleich die ganze Brieftasche verloren hat, wird nacheinander zu den verschiedenen Unternehmen weitervermittelt. 1,60 Euro haben Banken oder andere Unternehmen zunächst einmal pro Vermittlung zu zahlen, außerdem Verbindungskosten von 9 Cent pro Minute Gesprächsdauer zwischen dem Kunden und dem Callcenter, an das der Ruf weitergeleitet wird. Nach monatlichen Vorauszahlungen wird jeweils entsprechend der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Eine Einrichtungsgebühr ist nicht vorgesehen, die Mitgliedschaft im Sperr eV. nicht notwendig.

Info: http://www.sperr-ev.de
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