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Teure SMS-Dienste müssen Kosten angeben

Anbieter teurer SMS-Dienste müssen die Kosten in jeder Kurznachricht angeben. Das entschied das Landgericht Hannover nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Anbieter NewTex GmbH (Hannover) Recht (AZ: 14 O 158/04). Im konkreten Fall hatte sich eine Zwölfjährige an einem SMS-Flirt-Chat beteiligt. Die Kosten von 1,99 Euro je Kurznachricht wurden nur in der ersten Kontakt-SMS genannt. Nach Angaben des vzbv erfolgte erst nach der 60. SMS der Hinweis, dass die Schwelle von 100 Euro überschritten sei.

Das Mädchen hatte unaufgefordert eine so genannte Premium-SMS mit dem Inhalt erhalten: "Warum meldest du dich nicht mehr -- hast du mich etwa vergessen?" Erst nach mehreren Leerzeilen erschien am Ende der Kurznachricht der Hinweis auf die Kosten von 1,99 Euro pro SMS. In den folgenden SMS wurde gar nicht mehr auf den Preis hingewiesen. Dies verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Verbraucherschutz und ist wettbewerbswidrig. "Das Urteil ist ein wichtiger Mosaikstein, um Kinder und Jugendliche besser vor der Kostenfalle Handy zu schützen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller.

Über Premium-SMS können Handy-Nutzer zum Beispiel Klingeltöne bestellen oder an Chats und Gewinnspielen teilnehmen. Diese Dienste werden über den Versand einer Kurznachricht bestellt und abgerechnet. Die Nummern der Premium-SMS sind in Deutschland fünfstellig und reichen von 11111 bis 99999. Auf Bundesebene ist ein Gesetz in Vorbereitung, das unter anderem verhindern soll, dass sich jugendliche Handy-Nutzer mit teuren SMS- Diensten verschulden. Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter von Premium-SMS über Kosten ab einem Euro pro Kurzmitteilung informieren und bei Erreichen eines Schwellenwerts von 20 Euro eine "Warn-SMS" schicken müssen.



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