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Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen
naher Angehöriger gegenüber gewerblichen Kreditgebern


Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 83/2001

Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige
XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden:
Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von
Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten
Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern
auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber
im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes.

Urteil vom 13. November 2001 - XI ZR 82/01


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Quelle: Uni Karlsruhe