| | | | | | > Meine Freundin hat mir erklärt, dass sie nur eine Art > Arbeitsnachweis bezüglich der Dauer ihrer Tätigkeit > erhält, also kein Arbeitszeugnis, wie in Deutschland. > Auch hat sie nicht die Art von Ausbildungsnachweis die > wir aus Deutschland kennen. Worauf ist zu achten, damit > sie hier z.b. beim Arbeitsamt ihre Tätigkeit nachweisen > kann, um möglichst schnell am Arbeitsleben teilnehmen zu > können? Ich habe alle meine Zeugnisse/Diplome/Urkunden mitgenommen und die, die ich für einen bestimmten Fall brauchte (z.B. Bewerbung) bei einem vereidigten Übersetzer hier in Deutschland übersetzen lassen. Ich habe so eine Erfahrung gemacht, dass die in RU übersetzten Dokumente, bzw. die Übersetzungen hier nicht von jeder Behörde anerkannt werden. Deswegen würde ich empfehlen, alles was Deine Freundin hat (angefangen vom Schulabschlusszeugnis bis...) mitzunehmen und hier nach der Eheschliessung (erst dann kriegt sie die Arbeitsgenehmigung) zum Arbeitsamt zur Beratung zu gehen.
Was ihr vielleicht auch beachten sollt, dass Deine Frau nach der Eheschliessung neue Inlans- und Reisepässepass kriegen soll. Wenn sie immer noch in Russland angemeldet ist, muss sie binnen 6 Monaten nach der Hochzeit nach RU um das ganze zu erleigen. Wenn sie in RU abgemeldet ist, ist dafür die Russische Botschaft in Berlin zuständig. Da würde ich aber pauschal nichts raten, erkundige dich bei der Botschaft in Berlin. Die müssen eigentlich alle Infos auf der Internetseite haben.
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