> Klar ist die Erklaerung juristisch nicht haltbar, aber > ich denke hier geht es um ein anderes Problem, naemlich > die Frage ob das Visa abgelehnt werden kann oder nicht. > Es gilt die Regel, wenn im Pass bereits Schenkenvisa
"Schengenvisa"!!!
> vorhanden sind, wird kaum abgelehnt. Ist der Pass > jungfraeulich wird sehr unfreundlich nachgefragt ob Sie > dort nicht einem "Gewerbe" nachgehen moechte. Aber > tatsaechliche Ablehnungen sind selten. Im Zweifelsfall > kann man sie von einer Firma einladen lassen, anstelle > einer Privatperson. > Also keine Panik.