| Momentan bin ich sehr unsicher, ob selbststaendige Unternehmer RV-pflichtig in der BFA, wenn sie lerntherapeutische Leistungen anbieten.
Die Rechtslage ist hier so ungenau. BFA-Formulierungen sagen z.B., dass man nicht versicherungspflichtig ist, wenn "Sie aufgrund eigener Diagnose und eines eigenen Therapieplans taetig werden."
Wie ist das bei euch, die eine eigene Praxis haben?? RV-Pflicht oder nicht?? |