| Uns wurde unter Aktenzeichen des Kreises 338 mit Datum vom 16.04.2003 mitgeteilt:
Bisheriger Schriftverkehr
Sehr geehrte Frau Sitz,
nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass ich bereit bin, für F. N. ab dem 03.09.2001 und für B. G. ab August 2002 die tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Kosten der Lerntherapie zu übernehmen. Bevor ich entsprechende Bescheide erteile, möchten Sie mir bitte mitteilen, ob die Differenzkosten mit Ihnen oder den Eltern abzurechnen sind.
Bevor eine abschließende Entscheidung hinsichtlich der Kostenübernahme für EIterngespräche etc. getroffen werden kann, geben Sie bitte noch an, in welchen Abständen diese Gespräche in der Regel stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Heinitz
Bereits einige Tage vor dem 16. erhielt eine Kollegin im Nachbarort vom Jugendamt Pinneberg bereits die Aufforderung ihre Kalkulation vorzulegen, da ab 1. Mai 2003 die Kosten für Lerntherapie, wenn sie einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen, voll übernommen werden.
Dies ist ein Erfolg, der durch den Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid der Förderung in Bezug auf die Höhe des Zuschusses zweier Eltern möglich wurde.
Somit ist der Zuschuss in Höhe von 23 € wohl endgültig vom Tisch, das alles nur mit Widerspruch und ohne Klage!
Weitere Infos im Mitgliederbereich oder unter [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
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